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Meine Ausschüsse

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist zuständig für die Belange des Binnenmarkts und für den Verbraucherschutz. Die Verbindung dieser beiden Themen ist mir wichtig. Denn: Ich setze mich dafür ein, dass bei der Verwirklichung des Binnenmarkts die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend Beachtung finden. Dabei liegt mir die Daseinsvorsorge besonders am Herzen: Hier darf das Spannungsverhältnis von Wettbewerb und Gemeinwohl nicht einseitig zu Lasten der kommunalen Selbstverwaltung und somit der BürgerInnen gelöst werden. 

 

Ausschuss für regionale Entwicklung

Der Ausschuss für regionale Entwicklung (REGI) ist zuständig für die Regional- und Kohäsionspolitik. Kohäsion bedeutet „Zusammenhalt" oder „Zusammenhangskraft". Die Europäische Union besteht aus 27 Mitgliedstaaten mit 493 Millionen Bürgern. Zwischen den einzelnen Staaten und zwischen ihren 271 Regionen bestehen jedoch große wirtschaftliche und soziale Unterschiede. Das Ziel der europäischen Regionalpolitik besteht darin, den sozialen Zusammenhalt und die Wirtschaftskraft so zu stärken, dass die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen verringert werden. Der Ausschuss für regionale Entwicklung entscheidet über Förderprogramme, die sich diesem Ziel verschrieben haben. Zugleich bewertet er die Auswirkungen anderer Politiken der Europäischen Union auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt.

 


Die Arbeit im Ausschuss

Das Europäische Parlament hat 20 ständige Ausschüsse. In der Regel gehört jede bzw. jeder Abgeordnete zwei solchen ständigen Fach-Ausschüssen an. Das sind im meinem Fall der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz einerseits und der Ausschuss für Wirtschaft und Währung andererseits. Diese inhaltliche Spezialisierung der Abgeordneten ist notwendig, damit sie ihre Aufgaben kompetent wahrnehmen und die anstehenden Themen sachgerecht behandeln können.

Was machen die Ausschüsse?

Beim Europäischen Parlament handelt es sich um ein sogenanntes „Arbeitsparlament“. Das heißt, dass den parlamentarischen Ausschüssen eine zentrale Bedeutung zukommt. Die Ausschüsse beraten zu Gesetzgebungsvorhaben die Position des Europaparlaments gegenüber Rat und Kommission. Außerdem entwickeln sie auch eigene Initiativen, mit denen sie auf die europäische Politikgestaltung Einfluss nehmen können. Kurz gesagt: Die Ausschüsse bereiten mit ihrer Arbeit inhaltlich das Terrain für das Plenum und bilden so das Rückgrat der parlamentarischen Arbeit. Für ein effektives Funktionieren des Europäischen Parlaments sind sie besonders wichtig.

Welche Aufgabe haben die Berichterstatter?

Für ein bestimmtes anstehendes Gesetzesvorhaben wird innerhalb des jeweils „federführenden“ Ausschusses ein zuständiger Berichterstatter ernannt. Ihm kommt eine herausgehobene Stellung zu: Er erarbeitet den Berichtsentwurf für den Ausschuss und wird damit auch zum privilegierten Ansprechpartner aller Akteure (Verbände, NGOs, Unternehmen etc.), die ein Interesse an der jeweiligen Materie haben. Bei einem solchen Bericht handelt es sich um eine umfassende Stellungnahme zu der jeweiligen Gesetzesvorlage. Über den Entwurf des Berichterstatters und die dazu eingebrachten Änderungsvorschläge debattiert der Ausschuss und stimmt darüber ab. Dieser vom Ausschuss verabschiedete Bericht bildet dann letztlich die Grundlage, auf der das Plenum entscheidet.

Weitere Ausschüsse

Neben den ständigen Ausschüssen kann das Europäische Parlament nach Bedarf zu wichtigen aktuellen Themen auch nichtständige Ausschüsse einrichten. Außerdem besteht die Möglichkeit, Untersuchungsausschüsse – vor allem zur Überprüfung von vermuteten Verstößen gegen EU-Recht – einzusetzen.

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