Für Offenheit und Transparenz - Aufstellung meiner Einkünfte
Immer wieder geraten Politiker in den Ruf der „Abzocke“ - sei es durch Affären einzelner Politiker, sei es durch Parteispendenskandale. Damit wird das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger in die Politik untergraben.
Aus diesem Grund mache ich seit Jahren auf meiner Homepage eine Übersicht über meine Bezüge und Versorgungsleistungen öffentlich zugänglich. Dies kann natürlich nur eine ergänzende Maßnahme sein, kein Ersatz für eine grundlegende Reform der Abgeordnetenvergütung. Daher setzen wir Grünen im Europäischen Parlament uns seit Jahren für ein transparenteres System ein.
Mit Beginn der nächsten Wahlperiode 2009 wird die Reform der Abgeordnetenbezüge in Kraft treten (>> Weitere Informationen zur Reform). Ab dann werden alle Parlamentarier - unabhängig von ihrer Herkunft - einheitliche Bezüge erhalten. Bis dahin werden die Abgeordneten noch Bezüge erhalten, die sich an denen ihrer nationalen Parlamente orientieren.
Bezüge und Versorgungsleistungen von Europaabgeordneten
Mein Alltag als Europaabgeordnete spielt sich ab zwischen Plenar- und Sitzungswochen in Straßburg und Brüssel, meinem „Wahlkreis“ in Baden-Württemberg und den notwendigen Kontakten zu Bundespolitikern in Berlin. Dabei fallen umfassende Ausgaben an: Aufwendungen für die Reisen zwischen den Einsatzorten, Mietkosten für mein Regionalbüro in Stuttgart und meine Zweitwohnung in Brüssel, Hotelkosten in Straßburg, Personalkosten für zwei feste MitarbeiterInnen und PraktikantInnnen. Außerdem Ausgaben für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und laufende Bürokosten. Im Einzelnen setzen sich meine Bezüge und Versorgungsleistungen wie folgt zusammen:
1. Grunddiät (zu versteuern)
Zu Zeit erhalten die Europaabgeordneten die gleichen Entschädigungsleistungen wie die nationalen Parlamentarier des jeweiligen Landes. Ein deutscher Europaabgeordneter erhält also das gleiche Monatsgehalt wie ein Abgeordneter des Deutschen Bundestags - nämlich:
7. 668 Euro brutto
2. Aufwandsentschädigung (Erstattungen für dienstliche Aufwendungen)
Zur Begleichung der im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit anfallenden Sachausgaben (etwa Büromiete und Büroausstattung im Regionalbüro; Computer, Fax, Modem, elektronische Datenbanken, Porto, Telefon- und Mobilfunkgebühren für die Büros im Heimatland, Sachbücher, Zeitschriften, Zeitungen, Briefpapier, Informationsschreiben, Anzeigen, Zuschüsse für Besucher und Besuchergruppen, Kosten für Übernachtungen und Taxifahrten innerhalb Deutschlands…) gibt es vom Europäischen Parlament eine monatliche steuerfreie Kostenvergütung von:
4052,- Euro
Da es sich um eine Kostenpauschale handelt, können die EU-Parlamentarier im Gegenzug keinerlei Werbungskosten, die bei Ausübung ihres Mandats unweigerlich entstehen, steuerlich geltend machen.
3. Tagegeld
Zur Erstattung der Kosten für die Unterbringung in Straßburg und Brüssel, Verpflegung und andere Aufwendungen (Verkehrsmittel etc.) an offiziellen Sitzungstagen, an denen der Abgeordnete im Parlament anwesend ist, erhält er ein Tagegeld in Höhe von:
287,- Euro
4. Reisekostenerstattung für Reisen in Ausübung des Mandats
Wie die Bundestagsabgeordneten auch, bekommen deutsche Europaabgeordnete eine Freifahrtberechtigung der Deutschen Bahn-AG für die Strecken innerhalb Deutschlands, die sie in Ausübung des Mandates zurücklegen.
Zur Erstattung von Reisekosten außerhalb des Heimatlandes bzw. den beiden Arbeitsorten des Europaparlamentes stehen dem Abgeordneten
jährlich max. 4.000,- Euro
zur Verfügung. Diese Reisen müssen in Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit des Abgeordneten stehen (Vorträge, Informationsveranstaltung, Wahlbeobachtung etc.). Die Auszahlung erfolgt auf Rechnung, gegen Vorlage des Fahr- oder Flugscheines und bei Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Einladung). Nicht verwendete Gelder verfallen.
5. Reisekostenerstattung für die An- und Abreise zu den Parlamentssitzungen
Die Reisekosten der An- und Abreise zu offiziellen Sitzungen des EP, an denen der Abgeordnete teilnimmt, werden unter Vorlage von Belegen pauschal erstattet.
Da es von Stuttgart nach Brüssel keine Billigflüge gibt, liegt bei Economy-Flügen die pauschale Kostenerstattung des Parlaments etwa 10 Prozent über dem von mir bezahlten Ticketpreis, bei Business-Flügen hingegen mehr als 10 Prozent darunter. Im Jahresdurchschnitt gleicht sich das in etwa wieder aus, da ich gelegentlich bezahlte Flüge aufgrund von kurzfristigen Terminverschiebungen nicht antreten kann.
Die Pauschalen bevorzugen in erster Linie Abgeordnete aus weit entfernten Heimatländern (z.B. Spanien) und werden von diesen auch als Ausgleich für die niedrigeren nationalen Diäten betrachtet.
Wir Grünen im Europäischen Parlament setzen uns seit Jahren für eine Reform der Reisekostenerstattung ein. Eine pauschale Kostenerstattung widerspricht dem Transparenzgebot. Daher fordern wir, dass Reisekosten künftig nur noch in Höhe der tatsächlichen Auslagen erstattet werden – also nur noch der nachgewiesene Ticketpreis ausgezahlt wird.
6. Personalkosten
Zur Deckung der Personalkosten für die MitarbeiterInnen der Abgeordneten wird eine Sekretariatspauschale nach Vorlage von Arbeitsverträgen in Höhe von
maximal 16.914,- Euro
gezahlt, die nicht zur Verfügung des EU-Parlamentariers stehen darf. Diese Mittel werden nicht dem Abgeordneten persönlich überwiesen, sondern von einer Steuerberaterin treuhänderisch verwaltet. Aus der Sekretariatspauschale müssen sämtliche Personalkosten (Gehalt, Steuern, Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung, Dienstreisen, Weiterbildungsmaßnahmen, Werkverträge, Unkostenvergütung für Praktikanten etc.) finanziert werden. Es kann auch eine Rückstellung für die Auflösung von Arbeitsverträgen gebildet werden. Es gilt aber das Jährlichkeitsprinzip, d.h. nicht benutzte Gelder verfallen, sie können nicht für weitere Rückstellungen verwandt werden (z.B. für Ausfälle wg. Krankheit oder Schwangerschaft der Mitarbeiter). In diesen Fällen bürgt der Abgeordnete mit seinem eigenen Einkommen – oder verzichtet auf die Zuarbeit.
Um mehr Transparenz zu schaffen fordern wir Grünen seit langem, die Arbeitsverträge der Mitarbeiter von Abgeordneten auf der Homepage des Europäischen Parlaments zu veröffentlichen.
7. Versorgungsleistungen
Die Krankenversorgung von Europaparlamentariern ist wie bei Bundestagsabgeordneten geregelt. Das heißt: Wir EU-Abgeordneten können wählen zwischen der gesetzlichen Krankenkasse (hälftig vom Arbeitgeber getragen) und der Beihilferegelung für Bundesbeamte.
Die Altersversorgung deutscher EU-Parlamentarier orientiert sich ebenfalls an den Bundestags-Regelungen: Sie ist keine Vollversorgung, sondern schließt lediglich die Lücke in der in der Altersvorsorge, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Sie wird ab einem Jahr Mitgliedschaft gewährt. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbeitrag liegt bei 67,5 Prozent. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2008.
8. Sonstige Tätigkeiten
Europaabgeordnete sind verpflichtet, alle Zuwendungen, Zusatz- und Nebenverdienste und Geschenke ab einem Betrag von 50 Euro dem Europäischen Parlament zu melden. Diese Angaben werden jährlich abgefragt und in einem Register erfasst, das im Internet öffentlich zugänglich ist. Abgeordnete, die als Lobbyisten bzw. Vertreter bestimmter Firmen tätig sind, müssen sich vor Abstimmungen, die ihren Arbeitsbereich tangieren, öffentlich erklären und bei der entsprechenden Abstimmung enthalten.
Neben meinem Europamandat übe ich keine bezahlte Tätigkeit aus! Ich habe 2002/ 2003/ 2004 keine Geschenke über 50 Euro bekommen. Ich bin Mitglied der Heinrich-Böll-Stiftung und bekomme in diesem Zusammenhang max. zweimal jährlich eine Hotel-Übernachtung in Berlin erstattet.
9. Private Kostenaufstellung
Eine private Kostenaufstellung kann nur einen groben Überblick bieten. Dabei geht es nicht um die Details der privaten Lebensführung, die von Person zu Person ganz unterschiedlich ausfällt und zudem von den allgemeinen Lebenshaltungskosten vor Ort abhängt. Vielmehr geht es um die „politischen“ Zusatzkosten. Vernachlässigt habe ich den gesamten Bereich des persönlichen Stylings, der Kleidung, ihrer Pflege sowie der Körperpflege – Bereiche also, die für Politikerinnen und ihr Ansehen nicht unwesentlich sind – wie die Debatte über Frau Merkels Frisur zeigt…
Aus den Diäten:
• Spende an Bundesverband 1.000.- Euro
• Spende an Kreis- und Ortsverband 200.- Euro
• Sonstige Mitgliedsbeiträge 150.- Euro
• Einkommensteuervorauszahlungen 2.400.- Euro
• Mietanteil Stuttgart 300.- Euro
• Krankenversicherung 248,50 Euro (Arbeitnehmeranteil)
• Private Rückstellung für Rente etc. 1.000.- Euro
• Unterhalt zwei Kinder (im Studium) 1.600.- Euro
Aus der Unkostenpauschale:
• Miete Regionalbüro Stuttgart: 400.- Euro
• Bürokostenpauschale für das Regionalbüro: 400.- Euro
• Eigene Bürokosten Brüssel und Stuttgart: 200.- Euro
• Handy/Telefon/Fax 400.- Euro
• Reisekosten Inland (Hotels, ÖPNV und Taxikosten) 400.- Euro
• Zeitungen, Zeitschriften, Bücher sonst. Infomaterial 200.- Euro
• Rückstellungen für PC, Laptop, Handys und Software (bei insg. drei Büros) 300.- Euro
• Sonstige Rückstellungen/Wahlkämpfe etc. 500.- Euro
Die Kosten für die Unterbringung in Brüssel und Straßburg werden aus den Tagegeldern bestritten:
• Miete (warm) Brüssel 800.- Euro
• Hotelkosten Straßburg 400.- Euro






