Ratspräsidentschaften
Die Präsidentschaft im Europäischen Rat (und analog im Rat der EU) wechselt halbjährlich nach einer festgelegten Reihenfolge: Der Vorsitz wandert von einem Mitgliedsstaat zum nächsten. Derzeit hat Slowenien den Ratsvorsitz inne.
Die Ratspräsidentschaft bringt vor allem organisatorische Aufgaben mit sich: Die Regierung, die den Vorsitz innehat, muss die Sitzungen des Europäische Rates (und auch des Rates der EU) einberufen, vorbereiten und leiten. Außerdem vertritt die Ratspräsidentschaft die EU nach außen und ist Ansprechpartner für Drittstaaten.
Jede Ratspräsidentschaft entwickelt für die eigene Amtszeit ein Arbeitsprogramm, das sie am Beginn ihres Vorsitzes im Europäischen Parlament vorstellt. Es umfasst vor allem noch nicht erledigte Aufgaben der vorherigen Präsidentschaft und neue Aufgaben aufgrund von Beschlüssen und Vereinbarungen des Rates. Am Ende der Präsidentschaft gibt das Land vor dem Europäischen Parlament einen Rechenschaftsbericht ab.