Positiv ist, dass sich das Parlament bei der Auszeichnung der in Lebensmitteln enthaltenen Bestandteile auf den verbindlichen Richtwert von 100 Gramm einigen konnte. Mit dieser Festschreibung ist die Vergleichbarkeit gewährleistet. Bestandteile wie Fett, Kohlenhydrate oder Zucker müssen zukünftig in Form einer Tabelle auf den Produkten bzw. der Verpackung ausgewiesen werden.
Kennzeichnung von Nano-Bestandteilen
Erfreulich ist außerdem, dass zukünftig nur noch Lebensmittel als „vegetarisch" oder „vegan" ausgewiesen werden dürfen, die auch wirklich keine tierischen Bestandteile enthalten. Dies schafft für VegetarierInnen und VeganerInnen endlich Sicherheit. Ebenso müssen Allergene auf der Inhaltsliste besonders gekennzeichnet werden.
Ist Palmöl Bestandteil von Lebensmitteln, muss dies zukünftig ebenfalls angegeben werden. Auch so genannte Nano-Inhaltsstoffe müssen laut der neuen Verordnung klar erkennbar ausgewiesen werden.
Leider konnten sich Forderungen nach einer verbraucherfreundlicheren Kennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite der Lebensmittel nicht durchsetzen.
Der Verbraucher ist weiterhin gefragt
Klar ist: Auch die verbesserte Lebensmittelkennzeichnung kann ein bewusstes Verbraucherverhalten nicht ersetzen. Es wird weiterhin an den Konsumenten liegen, die verbesserten Informationsmöglichkeiten für die Auswahl ihrer Nahrungsmittel nach Umwelt- und Gesundheitskriterien zu nutzen und sich darüber hinaus über die Qualität ihrer Nahrung zu informieren.
Die offizielle Pressemitteilung der Fraktion EFA im Europäischen Parlament finden Sie hier.
Die Pressemitteilung des Europäischen Parlamentes finden Sie hier.






