"Die Verbraucherzentrale Hamburg hat mit einer Untersuchung auf Verbrauchertäuschungen bei der Liberalisierung der Packungsgrößen aufmerksam gemacht. Nun muss die Kommission tätig werden und untersuchen, ob die Liberalisierung auch in anderen Mitgliedsstaaten zu versteckten Preiserhöhungen geführt hat.
Breits 2007 waren sich die Mitglieder des Binnenmarktausschusses bewusst, dass derartige Mogelpackungen zu einem ernsthaften Problem werden können. Deswegen hatte das Parlament die Kommission aufgefordert, die Umsetzung zu begleiten und gegebenenfalls Korrekturen einzuleiten. Das steht auch so in der Richtlinie und ist geltendes Recht. Offenbar hat die Kommission hier versagt.
Ich hoffe, dass die Kommission die Anfrage zum Anlass nimmt, Maßnahmen gegen versteckte Preiserhöhungen und Mogelpackungen einzuleiten. Die Richtlinie muss auch im Sinne des Gesetzgebers in den Mitgliedsstaaten sauber umgesetzt werden. Verbrauchertäuschungen dürfen wir nicht tolerieren."
>> Die schriftliche Anfrage finden Sie hier
(1) Schriftliche Anfragen nach Art. 117 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments müssen innerhalb von sechs Wochen nach Übermittlung der Anfrage schriftlich beantwortet werden.





