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25. Oktober 2007
 
Herkunftsbezeichnung könnte für mehr Transparenz sorgen
Woher kommt mein T-Shirt?
Das europäische Parlament hat heute mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine schriftliche Erklärung (1) zur Ursprungskennzeichnung von Verbraucherprodukten angenommen. Dazu erklärt Heide Rühle, Sprecherin der GRÜNEN/EFA im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und Initiatorin der Erklärung:

„Bereits 2005 hatte die Kommission einen Vorschlag zur Ursprungskennzeichnung von Verbraucherprodukten vorgelegt. Doch bisher blockierte der Rat der Europäischen Union - allen voran die Deutsche Bundesregierung - diese Verordnung.

Die Blockade des Rates ist eine herbe Enttäuschung für alle, die sich durch die Ursprungskennzeichnung mehr Transparenz erhofft hatten. In nahezu allen großen Industrieländern ist eine Ursprungskennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Selbst in China dürfen Waren ohne den Hinweis „Made In" nicht verkauft werden.

Warum sollte die Herkunft eines Produktes für Europäische Verbraucherinnen und Verbraucher unbekannt bleiben? Mit der Ursprungskennzeichnung lässt sich verhindern, dass sich auf Produkten auf dem Europäischen Markt irreführende oder falsche Herkunftsbezeichnungen befinden. Nicht überall, wo „Made in Germany" draufsteht ist auch 100% „Made in Germany" drin. Die Verbraucher wären endlich in der Lage, selbst zu entscheiden, woher ihre Produkte kommen sollen."

(1) Eine schriftliche Erklärung wird von bis zu 5 Abgeordneten vorgelegt. Wird diese Erklärung von der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments unterzeichnet, muss der Präsident des Europäischen Parlaments die Erklärung veröffentlichen und an die entsprechenden Institutionen weiterleiten.


Weitere Informationen


>> Die PM als pdf
>> Die schriftliche Erklärung im Wortlaut

>> Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2005
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