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04.Jul.2006
 
Weitere Aufarbeitung des Equitable Life-Skandals notwendig
Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses
Anlässlich des Zwischenberichts des Untersuchungsausschusses zur Equitable Life-Krise erklärt Heide Rühle, verbraucherpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament:

"Auch wenn aus dem Zwischenbericht noch keine endgültigen Schlussfolgerungen gezogen werden können, wurde in den bisherigen Sitzungen des Equitable Life-Untersuchungsausschusses deutlich, dass gerade bei den Versicherungsgeschäften mit nicht-britischen Kunden noch erheblicher Klärungsbedarf besteht. Hier muss Licht ins Dunkel gebracht werden, denn neben etwa einer Million britischer Versicherungsnehmer mussten auch zehntausende Anleger aus anderen EU-Staaten schwere finanzielle Verluste bei ihren Pensionen oder Kapitalanlagen hinnehmen.

Da das britische Versicherungsunternehmen Equitable Life seine Leistungen in anderen EU-Staaten gemäß der dritten Lebensversicherungsrichtlinie nach dem Herkunftslandprinzip angeboten hat, verblieb den deutschen Behörden nur die 'nachgeordnete Versicherungsaufsicht'. Folge: Für nicht-britische Versicherungsnehmer hat sich bezüglich möglicher Rechtsmittel und Schadensersatzforderungen ein regelrechtes Ping-Pong-Spiel entwickelt: Sowohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als auch der Versicherungsombudsmann erklärten aufgrund des Herkunftslandprinzips, dass sie nicht zuständig seien. Gleichzeitig wiesen die britischen Finanzaufsichtsbehörden und der 'Financial Ombudsman Services' Beschwerden mit dem Hinweis auf mangelnde territoriale Anknüpfung ab.

Dies ist gerade aufgrund der undurchsichtigen Informationspolitik von Equitable Life problematisch. Wichtige Dokumente wurden lediglich in englischer Sprache verschickt und deutschen Versicherungsnehmern suggeriert, das Unternehmen sei der deutschen Finanzaufsicht unterstellt – so etwa mit Anzeigen wie 'Buy German, earn British – hohe Rendite bei hoher Sicherheit'.

Solche unklaren Verantwortlichkeiten sind gerade in sensiblen Bereichen wie dem Finanzdienstleistungssektor nicht tragbar. Deshalb muss der Untersuchungsausschuss in den kommenden Monaten eingehend prüfen, welche Rechtsmittel nicht-britischen Versicherungsnehmern zur Verfügung stehen und ob sie gegebenenfalls Schadensersatz fordern können. Dies ist auch von Bedeutung im Hinblick auf die zukünftige EU-Gesetzgebung generell und vor allem auf „Solvabilität II“, in deren Rahmen eine komplette Überarbeitung der derzeitigen Versicherungsrichtlinien vorgesehen ist.

In den Zeugenanhörungen haben sich außerdem die Anzeichen verdichtet, dass es bei der Anwendung und Überwachung der dritten Lebensversicherungsrichtlinie im Vereinigten Königreich zu Lücken gekommen ist. Die Frage, ob die Europäische Kommission die Umsetzung dieser Richtlinien in Großbritannien ausreichend kontrolliert hat, konnte bislang ebenfalls noch nicht eindeutig beantwortet werden.

Aufgrund der vielen noch offenen Fragen begrüße ich die Verlängerung des Mandates des Untersuchungsausschusses bis März 2007 und werde mich auch in den nächsten Monaten für eine gründliche Aufarbeitung des Falls im Sinne der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher einsetzen."