Laufzeit
- 2007-2013
Fördermittel
- 2 143 409 000 EUR
Ziele
LIFE+ ist in drei
Teilbereiche untergliedert:
- LIFE+ "Natur und biologische Vielfalt",
- LIFE+ "Umweltpolitik und Verwaltungspraxis",
- LIFE+ "Information und Kommunikation".
LIFE+ "Natur und
biologische Vielfalt" hat folgende
- Beitrag zur Durchführung der
Gemeinschaftspolitik und des Gemeinschaftsrechts für den Bereich Natur und
biologische Vielfalt auch auf lokaler und regionaler Ebene und Unterstützung
der Weiterentwicklung und der praktischen Anwendung des Natura-2000-Netzes,
auch in Bezug auf Lebensräume und Arten in Küsten- und Meeresgebieten;
- Beitrag zur Konsolidierung der Wissensbasis für
Entwicklung, Bewertung, Überwachung und Evaluierung der Gemeinschaftspolitik
und des Gemeinschaftsrechts im Bereich Natur und biologische Vielfalt;
- Unterstützung der Entwicklung und der Umsetzung
von politischen Konzepten und Instrumenten zur Überwachung und Bewertung im
Bereich Natur und biologische Vielfalt sowie der Faktoren, Belastungen und
Reaktionen, die Auswirkungen auf die Natur und die biologische Vielfalt haben, insbesondere
im Hinblick auf das Erreichen des Ziels, den Verlust an biologischer Vielfalt
in der Gemeinschaft bis 2010 zu stoppen, und im Hinblick auf die Bedrohung der
Natur und der biologischen Vielfalt durch Klimaänderungen;
- Förderung einer besseren Verwaltungspraxis im Umweltbereich durch eine stärkere Einbeziehung der Interessengruppen, darunter auch die NRO, in die Konsultationen zu Politik und Recht im Bereich Natur und biologische Vielfalt und in ihre Durchführung.
LIFE+ "Umweltpolitik
und Verwaltungspraxis" hat in Bezug
- Beitrag zur Entwicklung und Demonstration
politischer innovativer Konzepte, Technologien, Methoden und Instrumente;
- Beitrag zur Konsolidierung der Wissensbasis für
Entwicklung, Bewertung, Überwachung und Evaluierung der Umweltpolitik und des
Umweltrechts;
- Unterstützung der Entwicklung und der Umsetzung
von Konzepten für die Überwachung und Bewertung des Zustands der Umwelt sowie
der Faktoren, Belastungen und Reaktionen, die Auswirkungen auf die Umwelt
haben;
- Erleichterung der Umsetzung der Umweltpolitik
der Gemeinschaft mit besonderem Nachdruck auf der Umsetzung auf lokaler und
regionaler Ebene;
- Förderung einer besseren Verwaltungspraxis im Umweltbereich durch eine stärkere Einbeziehung der Interessengruppen, darunter auch die NRO, in die Konsultationen zur Politik und in ihre Durchführung.
LIFE+ "Information
und Kommunikation" hat folgende
- Verbreitung von Informationen und
Sensibilisierung für Umweltfragen, einschließlich Waldbrandschutz;
- Förderung von Begleitmaßnahmen, wie etwa Informationen, Kommunikationsmaßnahmen und -kampagnen, Konferenzen und Ausbildungsmaßnahmen, einschließlich Ausbildung zum Waldbrandschutz.
Maßnahmen
- operative Tätigkeiten von NRO, die hauptsächlich
für den Schutz und die Verbesserung der Umwelt auf europäischer Ebene arbeiten
und an der Entwicklung und Umsetzung der Politik und der Rechtsvorschriften der
Gemeinschaft beteiligt sind;
- der Aufbau und die Erhaltung von Netzwerken und
Datenbanken sowie die Entwicklung und die Wartung von Computersystemen in
unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung der Umweltpolitik und des Umweltrechts
der Gemeinschaft, insbesondere wenn diese den Zugang der Öffentlichkeit zu
Umweltinformationen verbessern;
- Studien, Erhebungen, Entwicklung von Modellen
und Szenarien;
- Überwachung, einschließlich der Überwachung von
Wäldern;
- Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten;
- Ausbildung, Workshops und Sitzungen, einschließlich
Ausbildung der an Initiativen zum Waldbrandschutz beteiligten Personen;
- Vernetzung und Plattformen für vorbildliche
Praxis;
- Informations- und Kommunikationsmaßnahmen,
einschließlich Sensibilisierungskampagnen und insbesondere Kampagnen zur
Sensibilisierung der Öffentlichkeit bezüglich Waldbrandschutz;
- Demonstration innovativer politischer Konzepte,
Technologien, Methoden und Instrumente; und
- speziell für den Teilbereich "Natur und
biologische Vielfalt":
o Landschaftspflege und Arten-Management sowie
Landschaftsplanung, einschließlich der Verbesserung der ökologischen Kohärenz
der Natura-2000-Netze;
o Überwachung des Erhaltungsstands einschließlich
der Einführung von Verfahren und Strukturen für diese Überwachung;
o Ausarbeitung und Umsetzung von Aktionsplänen zur
Erhaltung von Arten und Lebensräumen;
o Erweiterung des Natura-2000-Netzes auf
Meeresgebiete;
o Landerwerb, sofern
§ der Erwerb zur Erhaltung oder Wiederherstellung
der Unversehrtheit eines Natura-2000-Gebiets beiträgt;
§ der Landerwerb die einzige oder effektivste Möglichkeit
ist, das gewünschte Erhaltungsergebnis zu erzielen;
§ der Landerwerb langfristig Verwendungszwecken
vorbehalten ist, die mit den festgelegten Zielen
vereinbar sind;
§ die betreffenden Mitgliedstaaten mittels Übertragung oder anderweitig gewährleisten, dass diese Grundstücke langfristig Naturschutzzwecken vorbehalten bleiben.
Prioritäre Maßnahmenbereiche
Natur und biologische Vielfalt:
- Beitrag zur Durchführung der Gemeinschaftspolitik
und des Gemeinschaftsrechts für den Bereich Natur und biologische Vielfalt und
Förderung ihrer Integration in andere Politikbereiche;
- Unterstützung der Weiterentwicklung und der
praktischen Anwendung des Natura-2000-Netzes, auch in Bezug auf Lebensräume und
Arten in Küsten- und Meeresgebieten;
- Unterstützung der Entwicklung und der Umsetzung
von politischen Konzepten und Instrumenten zur Überwachung und Bewertung im
Bereich Natur und biologische Vielfalt sowie der Faktoren, Belastungen und
Reaktionen, die Auswirkungen auf die Natur und die biologische Vielfalt haben,
insbesondere im Hinblick auf das Erreichen des Ziels, den Verlust an
biologischer Vielfalt in der Gemeinschaft bis 2010 zu stoppen;
- Verbesserung des Wissens über die Auswirkungen gentechnisch veränderter Organismen auf die Ökosysteme und die biologische Vielfalt: Methoden zur Risikobewertung.
Umweltpolitik und Verwaltungspraxis:
- Gewährleistung der Umsetzung der Verpflichtungen
der Europäischen Union gemäß dem Kyoto-Protokoll des Rahmenübereinkommens der Vereinten
Nationen über Klimaänderungen und Entwicklung einer Strategie für den Zeitraum
nach 2012 und eines Durchführungsprogramms;
- Gewährleistung der Anpassung von Wirtschaft und
Gesellschaft, Natur und biologischer Vielfalt, Wasserressourcen und
menschlicher Gesundheit innerhalb der Europäischen Union an die nachteiligen
Auswirkungen des Klimawandels (an einen potenziellen Temperaturanstieg von 2 °C
aufgrund der gestiegenen Treibhausgaskonzentrationen) und Abschwächung dieser
Auswirkungen;
- Gewährleistung der Einführung und Nutzung
marktbasierter Instrumente, insbesondere des Handels mit
Treibhausgasemissionen, um eine kosteneffiziente Reduzierung der Emissionen in
einem zeitlichen Rahmen nach 2012 zu erzielen.
- Austausch von politikrelevanten Informationen
und bewährten Verfahren;
- Verstärkung der wissenschaftspolitischen
Integration und des Transfers von Ergebnissen zur Unterstützung der
Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung der Bewirtschaftungspläne für die
Einzugsgebiete
- Beitrag zur effizienten Umsetzung der
Thematischen Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt;
- hydromorphologische Merkmale, wie die
Wiederherstellung von Überschwemmungsgebieten und andere Maßnahmen zur Unterstützung
einer Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken.
- Umsetzung der Thematischen Strategie zur Luftreinhaltung.
- Umsetzung der Thematischen Strategie für den
Bodenschutz;
- Gewährleistung des Schutzes und der Wiederherstellung der Bodenvielfalt.
- Beitrag zur besseren Durchführung der bestehenden Umweltpolitik und des bestehenden Umweltrechts der Gemeinschaft auf lokaler Ebene durch die Unterstützung und Ermutigung lokaler Behörden, bei der Städtepolitik nach einem stärker integrierten Konzept vorzugehen, einschließlich der Verkehrs- und Energiesektoren.
- Verhinderung und Reduzierung der schädlichen Auswirkungen der Belastung durch Umweltlärm.
- Austausch von politikrelevanten Informationen
und bewährten Verfahren;
- Verstärkung der wissenschaftspolitischen
Integration und des Transfers von Ergebnissen, um einen soliden technischen
Hintergrund zur Unterstützung von REACH zu liefern;
- Umsetzung der Thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden.
- biologische Überwachung des Menschen und
Datenverknüpfung im Bereich Umwelt und Gesundheit;
- Schutz der Ozonschicht zur Reduzierung negativer Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt.
- Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger
Verbrauchs- und Produktionspolitiken, einschließlich der Integrierten Produktpolitik;
- Förderung der nachhaltigen Nutzung natürlicher
Ressourcen mit einem lebenszyklusbezogenen Ansatz, einschließlich
umweltbezogener, sozialer und wirtschaftlicher Aspekte, um die
Umweltauswirkungen von dem Wirtschaftswachstum abzukoppeln;
- Förderung der Vermeidung, der Verwertung und des Recycling von Abfall mit dem Schwerpunkt auf dem lebenszyklusbezogenen Denken, dem Ökodesign und der Entwicklung der Recyclingmärkte;
- Beitrag zur Umsetzung der Gemeinschaftspolitik und des Gemeinschaftsrechts für den Bereich Abfall
- Förderung der Sammlung, Analyse und Verbreitung
politikrelevanter Informationen in Bezug auf Wälder und Umweltwechselwirkungen;
- Förderung der Harmonisierung und Effizienz von
Waldüberwachungsaktivitäten und Datensammlungssystemen und Nutzung von
Synergien durch die Schaffung von Vernetzungen zwischen Überwachungsmechanismen
auf regionaler, nationaler und gemeinschaftlicher Ebene sowie auf globaler
Ebene;
- Ankurbelung von Synergien zwischen spezifischen
waldbezogenen Themen sowie Umweltinitiativen und Umweltvorschriften (z.B. Thematische
Strategie für den Bodenschutz, Natura 2000);
- Beitrag zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung,
insbesondere durch die Sammlung von Daten betreffend verbesserte paneuropäische
Indikatoren für die nachhaltige Waldbewirtschaftung, wie sie von der Ministerkonferenz
zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE) bei einer Sitzung auf Expertenebene am
7. und 8. Oktober 2002 in Wien, Österreich, angenommen wurden;
- Aufbau von Kapazitäten auf nationaler und Gemeinschaftsebene, um eine Koordinierung und Lenkung der Waldüberwachung zu ermöglichen.
- weitere Festlegung und Optimierung der Verwirklichung des Aktionsplans für Umwelttechnologie durch verbesserte Planung und Koordinierung, effiziente Überwachung der Fortschritte, zeitgerechte Identifizierung und Begrenzung von Wissenslücken sowie die effiziente Nutzung von wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und anderen für die Umsetzung der Politik relevanten Informationen;
- Förderung der Identifizierung, Darstellung und
Verbreitung innovativer Technologien und Praktiken durch Maßnahmen, die
diejenigen des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ergänzen;
- Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen EU-Akteuren in Bezug auf den internationalen Handel mit Umwelttechnologien, verantwortliche Investitionen in Entwicklungsländern und die Durchführung von Maßnahmen des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung (World Summit on Sustainable Development - WSSD) in Bezug auf Umwelttechnologien.
- Verbesserung der Bewertung neuer politischer Maßnahmen,
insbesondere in der Phase ihrer anfänglichen Ausarbeitung oder späteren Überarbeitung;
- Stärkung der Wissensbasis für die Gestaltung und
Umsetzung von Politik durch den Aufbau eines Gemeinsamen Umweltinformationssystems
(SEIS) und Unterstützung der Umsetzung der Initiative zur Globalen Überwachung von
Umwelt und Sicherheit (GMES);
- Verbesserung der Bewertung der Umsetzung und der
ex-post-Bewertung;
- Identifizierung und schrittweise Beseitigung
umweltschädlicher Subventionen;
- Verstärkung der Nutzung marktbasierter Instrumente
zur Erzielung verbesserter Politikmischungen;
- Bereitstellung von Instrumenten zur Stärkung
nachhaltiger Entwicklungspolitiken, insbesondere von Indikatoren;
- Umsetzung des Programms zur Unterstützung bei
der Einhaltung des Umweltrechts für KMU;
- Durchführung von geeigneten Schritten unter
Inanspruchnahme externer Hilfe zur Entwicklung und Umsetzung von Umweltpolitik;
- Bereitstellung der Instrumente zur Erhaltung von technischer und/oder administrativer Hilfe hinsichtlich der Identifizierung, Vorbereitung, Verwaltung, Beobachtung, Prüfung und Überwachung von Projekten, einschließlich sowohl der LIFE III- als auch der LIFE+-Projekte.
- stärkere Einbeziehung der Interessengruppen - einschließlich Verbrauchergruppen und Nichtregierungsorganisationen - bei der Entwicklung und Durchführung der Umweltpolitik und des Umweltrechts.
- Stärkung der Beteiligung der NRO am Prozess des Dialogs hinsichtlich der Gestaltung der Umweltpolitik und ihrer Umsetzung.
- Stärkung der Beteiligung der NRO am europäischen Normungsprozess, um eine ausgewogene Vertretung der Interessengruppen und die systematische Integration von Umweltaspekten zu gewährleisten.
Information und Kommunikation:
- Verbreitung von Informationen, Umweltgütezeichen,
Sensibilisierung für Umweltfragen und Entwicklungbesonderer Fähigkeiten in
Umweltfragen, einschließlich Waldbrandschutz.
Antragsberechtigte
Öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und
Einrichtungen können Finanzierungsmittel aus LIFE+ erhalten.
Antragsfristen
Aktuelle Fristen finden sich auf der Webseite der Europäischen Kommission, GD Umwelt
http://ec.europa.eu/environment/life/funding/index.htm
Informationen
Mehr Informationen können dem folgenden Dokument entnommen
werden:






